Aufgaben
Der Österreichische Seniorenrat bezweckt die Vertretung, Förderung und Wahrung der gemeinsamen Interessen aller österreichischen Senioren.
Als Sozialpartner und Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Seniorinnen und Senioren.
Der Österreichische Seniorenrat bezweckt die Vertretung, Förderung und Wahrung der gemeinsamen Interessen aller österreichischen Senioren.
Überblick über die Organe des Seniorenrates: Präsidium, Vorstand, Vollversammlung, ...
Die 19 Mitglieder des Bundesseniorenbeirates, die auf Vorschlag der Seniorenorganisationen bestellt werden, bilden die Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Der Bundesseniorenbeirat ist als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet.
Der Österreichische Seniorenrat ist gesetzlich gemäß § 24 Abs.1 Bundes-Seniorengesetz als Dachverband von Seniorenorganisationen zur Vertretung, Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen Senioren berufen.