Die überwältigende Leistungsfähigkeit der Seniorenorganisationen beruht vor allem auf der freiwilligen und engagierten Tätigkeit seiner rund 54.000 Funktionärinnen und Funtkionäre - besonders in den örtlichen und regionalen Untergliederungen.
Zahlen & Daten
Der Bund stellt jährlich für jede Seniorin bzw. jeden Senior im Sinne des Bundes-Seniorengesetzes einen Betrag von 1 Euro zur Unterstützung der Beratung, Information und Betreuung durch Seniorenorganisationen als Allgemeine Seniorenförderung zur Verfügung.
Mit diesen Mitteln kann - wie untenstehende Zahlen belegen - tatsächlich nur ein Teil der Aktivitäten dieser Vereine finanziell gestützt werden.
Die besondere Bedeutung der Förderung liegt im Anstoß, Veranstaltungen durchzuführen, wenn auch die Fördermittel naturgemäß nicht allen Veranstaltungen zugeflossen sein können.
Die überwältigende Leistungsfähigkeit der Seniorenorganisationen beruht vor allem auf der unentgeltlichen und engagierten Tätigkeit von rund 54.000 Funktionäre besonders in den örtlichen und regionalen Untergliederungen. Dem Ehrenamt kommt bei der Betreuung älterer Menschen besondere Bedeutung zu.
Jährlich haben jene Seniorenorganisationen, die Gelder aus der Allgemeinen Seniorenförderung erhalten, dem Österreichischen Seniorenrat über ihre Aktivitäten zu berichten.
Im Detail
Im Jahr 2016 wurden von
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Pensionistenverband Österreichs (PVÖ)
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Österreichischen Seniorenbund (ÖSB)
- Österreichischen Seniorenring (ÖSR)
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Zentralverband der Pensionisten Österreichs (ZV)
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Die Grünen SeniorInnen Österreichs (DGS)
bzw. ihren Teilorganisationen insgesamt folgende Aktivitäten entfaltet:
357.731 Veranstaltungen mit einer Gesamtteilnehmerzahl von 7.422.130,
davon waren 241.073 Veranstaltungen mit 4.951.569 Teilnehmern zur Gänze oder zum Teil förderbar.
Als Gesamtauflage der Zeitungen der fünf genannten Organisationen konnte eine Stückzahl von 9.117.344 ermittelt werden.
Die Mitgliederzahl der fünf geförderten Organisationen betrug Ende des Jahres 2016 gesamt 706.633 Seniorinnen und Senioren.
Quelle: Österreichischer SeniorenratGänzlich oder teilweise förderbar im Sinne der Richtlinien der Allgemeinen Seniorenförderung sind
Es ist dies die Herausgabe von Informationsmagazinen (Mitgliederzeitung) sowie weiterer Publikationen wie z.B. Bildungsbriefe, "Zahlen, Daten, Fakten", OTS-Aussendungen an Funktionäre, ...
Informationsveranstaltungen:
Es sind dies Veranstaltungen die der Information oder Ausbildung sowohl der Funktionäre als auch der Mitglieder dienen. Diese werden in Form von Versammlungen, Konferenzen, Schulungen, Vorträgen oder z.B. auch als Exkursionen durchgeführt.
Beratung:
Dabei handelt es sich um qualifizierte mündliche, schriftliche und telefonische Auskunftserteilung und Beratung für Senioren. Diese erfolgt teils durch stationäre Beratungsstellen und teils durch die Abhaltung von Sprechtagen.
Betreuung:
Unter Betreuungstätigkeiten sind neben Training, Vorbereitung und Durchführung der verschiedensten Sportveranstaltungen auch z.B. die Abhaltung von Hobby-Kursen, kulturellen Veranstaltungen oder auch EDV-Kursen zu verstehen. Die Betreuung umfaßt wohl den weitesten Kreis an Aktivitäten, es sind darunter aber keine geselligen Veranstaltungen wie z.B. Pensionistennachmittage oder diverse Feiern zu verstehen. Diese sind ebenso wie politische Veranstaltungen aus der Allgemeinen Seniorenförderung nicht förderbar!